des Fine Time Business Clubs
An den Römerhügeln 1
82031 Grünwald
(nachfolgend „FTBC“)

 

1.Geltungsbereich

Die Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch von Veranstaltungen des Fine Time Business Clubs („FTBC“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Interessent/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und an sie gebunden. Sofern zusätzliche Hausordnungen der gebuchten Location, die für die Veranstaltung gebucht wurde, zu Anwendung kommen, wird der FTBC den/die Teilnehmer/in vor Beginn des Events darauf hinweisen.

 

2. Anmeldung

Der FTBC nimmt Anmeldungen zu seinen Veranstaltungen nur über Mail entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Wenn eine Anmeldung – weil z.B. eine Veranstaltung ausgebucht ist oder der/die Teilnehmer/in den Memberkriterien nicht entspricht – nicht angenommen werden kann, wird der/die Interessent/in baldmöglichst davon verständigt. Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung für diese vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.

 

3. Programmänderung und/oder Absage

Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm, etwa bei Vortragenden/Terminen/dem Veranstaltungsort etc. kommen, die wir uns vorbehalten. Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit eines/einer Vortragenden oder anderen unvorhergesehene Ereignisse) abgesagt werden, werden wir die Teilnehmenden – soweit möglich – vorab per E-Mail benachrichtigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allfälligen bereits bezahlen Teilnehmerbeträgen. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendung jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Logic und Kost etc.) ist ausgeschlossen.

 

4. Video-, Bild- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmenden können bei den von uns angebotenen Veranstaltungen von uns oder von uns beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen uns das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotos kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline, online sowie in sozialer Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu werden: Newsletter, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen.

 

5. Erstattung Teilnahmebetrag, Rücktritt

Erklären Teilnehmenden nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung festhalten zu wollen (z.B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung) bzw. sagen sie die Teilnehme an der Veranstaltung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitlimits ab oder nehmen sie – ohne abzusagen – nicht an der Veranstaltung teil, so verstehen wir diese Erklärung bzw. dieses Verhalten – unabhängig davon, ob die Teilnehmenden hierzu berechtigt sind – als endgültige Verzicht auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

Wenn Teilnehmende erklären, nicht an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des entrichteten Teilnahmebeitrages.

Sofern Teilnehmenden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird ihnen der für die Teilnahme an der Veranstaltung gezahlte Betrag erstattet, sofern ein solcher erhaben wurde.

 

6. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzrichtlinen des FTBCs in der jeweiligen Fassung, abrufbar unter: https://fine-time-business.de/datenschutz. Werden in der Ausschreibung der Veranstaltung Kooperationspartner genannt, erteilen die Teilnehmer/-innen für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung, dass die damit einverstanden sind, dass ihre angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien gegebenenfalls den i n der Ausschreibung der Veranstaltung genannten Kooperationspartnern weitergegeben und durch diese verwendet werden. Der FTBC ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffene Kooperationspartner weiterzuleiten, damit diese ihn auch umsetzen.

 

7. Haftung, Höhere Gewalt

Der FTBC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Im Übrigen haftet der FTBC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), wobei die Haftung der Höhe nach beschränkt ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für die Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen oder von während der Veranstaltung erworbenen Kenntnissen kann eine Haftung nicht übernommen werden. Ansonsten ist die Haftung des FTBCs ausgeschlossen.

Ist der FTBC in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des FTBCs gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf die einzelnen oder alle Teilnehmenden von den Veranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte der FTBC in Fällen höhere Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die maximal vorgeschriebenen Höchstanzahl der Teilnehmenden. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeträge. Als höhere Gewalt gelten z.B. rechtmäßige Aussperrungen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Feuer, Sturm oder andere Unwetter in Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie Erbeben und Erdrusch.

 

8. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. Es gilt deutsches Rechts; Gerichtsstand ist München.